Diese Änderungen kommen auf
Hausbesitzer zu

Grundsteuerreform 2022

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Die neue Grundsteuerreform 2022 -
Das sollten Sie wissen

Wenngleich als eine der ältesten und allgemeingülstigsten Steuern angesehen, bezieht die Grundsteuer eine eher vernachlässigte, beziehungsweise in der öffentlichen Debatte unberücksichtigte, Rolle. Auch wenn die dem Gleichheitsrechts unterliegenden Nachlässigkeiten der Einheitswerte letztlich offenkundig waren. Ausgehandelt wurde ein Kompromiss, welcher sich als Bundesgrundrecht darstellte. Dieser war verkehrswertorientiert, passte sich der automatisierten Finanzverwaltung an, diente als Bemessungsgrundlage und schuf gleichzeitig eine Abweichungsgesetzgebungsbefugnis für alle Länder. Spezielle Akzente wurden in Hessen, Bayern, Niedersachsen und Hamburg gesetzt um den Weg für eine wertabhängige, allerdings nur Grund und Boden belangende Bemessungsgrundlage zu schaffen. In anderen Bundesländern, wie dem Saarland oder Sachsen, sollen diese zur abweichenden Belastungsverteilung in Wohn- und Nichtwohnnutzung dienen. Welche Bedeutung der Grundsteuerreform nun wirklich inneliegt, erfahren die Bürger*innen jedoch erst ab dem Jahre 2025. Erstlich werden dann Eigentümer*innen über Grundsteuerbescheide, zeitversetzt dann Mieter*innen über Nebenkostenabrechnungen damit in Berührung kommen.

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Anlass der Grundsteuerreform

Nun stellen Sie sich mit Sicherheit die Frage, warum eine Grundsteuerreform überhaupt notwendig ist. Um diese Frage zu beantworten, blicken wir kurz in die Vergangenheit zurück. Bisher war es so geregelt, dass Grundstücke und Häuser unterschiedlich besteuert wurden, selbst wenn sie in der gleichen Ortschaft liegen. Der Grund dafür ist der Einheitswerts, der früher jedem Grundstück zugeschrieben wurde. Eine Bestimmung legte fest, dass dieser Einheitswert alle 6 Jahre durch eine sogenannte Hauptfeststellung neu angepasst werden sollte. Dies ist allerdings seit geraumer Zeit - im Osten seit 1935 und im Westen seit 1964 - nicht mehr geschehen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

1. Sobald die Grundsteuerreform gültig wird, sollen alle Immobilien sowie Grundstücke eine neue Bewertung erhalten. Das heißt, der Wert des Grundbesitzes, Stand 01.01.2022, wird neu ermittelt. In der Zukunft soll eine Neuermittlung alle 7 Jahre stattfinden. 2. Immobilien- und Grundstücksbesitzer*innen geben eine Grundsteuererklärung ab, wozu ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt kommen wird. 3. Der Grunsteuerwert wird auf Basis der Grundsteuererklärung vom Finanzamt ermittelt. Neu hinzu kommt, dass der Bodenrichtwert und eine statistische Nettokaltmiete in die Berechnungen einfließen. 4. Die Kommunen prüfen, ob und wie die Hebesätze anzupassen sind. 5. Die neuen Grundsteuerbescheide werden zum 01.01.2025 erstellt, somit müssen die Besitzer*innen und Eigentümer*innen die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 entrichten.

Welche Grundsteuerarten gibt es?

Als Objektsteuer ist die Grundsteuer mit vorhandenem Grundbesitz verbunden. Bisher gab es eine steuerrechtliche Unterscheidung in zwei Untergruppen, denen 2022 eine weitere hinzugefügt wurde.

Grundsteuer A

Für forst- und landwirtschaftliche Betriebe geltend, fällt diese, anders als die Grundsteuer B, geringer aus.

Grundsteuer C

Mit dieser 2022 durch die Steuerreform neu eingeführte Steuerart, ist es Städten und Gemeinden möglich, einen sogenannten kommunalen Hebesatz festzulegen. Diesen können sie auf unbebaute aber baureife Grundstücke anwenden.

Grundsteuer B

Hier fallen bebaute sowie unbebaute Grundstücke, ohne forst- oder landwirtschaftliche Nutzung hinein. Sie werden als Grundvermögen bezeichnet.

Die Grundstücksart ist entscheidend​

Da die Unterscheidung zwischen Grundstücksarten nach dem Bundesmodell wichtig für die Ermittlung des Grundbesitzwertes ist, wird das Grundvermögen (Steuerart B) in drei Klassen unterschieden:

Unbebaute Grundstücke:

Grundstücke, auf denen kein nutzbares Gebäude liegt. Darunter zählen außerdem Flächen mit dauerhaft unnutzbaren oder verfallenen Gebäuden.

Bebaute Wohngrundstücke:

Grundstücke mit Wohnungseigentum, Häusern und Mietwohngrundstücken. Hierfür wendet man das Ertragswertverfahren an.

Nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke:

Hier geht es um Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, wobei das vereinfachte Sachwertverfahren seine Gültigkeit findet.

Gute Vorbereitung ist unverzichtbar

Das Finanzamt fordert im Jahr 2022 alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer*innen auf, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Abgegeben werden muss eine Grundsteuererklärung für jedes Grundstück und jede Immobilie, was bei größeren Beständen, vorallem für Unternehmen, zu einer kosten- und zeitintensiver Aufgabe werden kann. Es empfiehlt sich hierbei, um eine perfekte Vorbereitung zu erhalten und sich nicht durch Bundes- und Ländermodelle, welche gegebenenfalls greifen, verwirren zu lassen, die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters zu sichern. Somit erhalten Sie den Durchblick und die Sicherheit, keine bösen Überraschungen zu erleben.

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